Als Prävention bezeichnet man vorbeugende Maßnahmen, die geeignet sind, den Eintritt einer Krankheit zu verhindern oder zu verzögern oder die Krankheitsfolgen abzuschwächen.
Unterschieden wird dabei zwischen der Primärprävention (Maßnahmen des Risikoschutzes bei Gesunden), der Sekundärprävention (Vorsorgemaßnahmen um Krankheiten frühzeitig diagnostizieren und Patienten therapieren zu können) und der Tertiärprävention (Maßnahmen um nach Krankheiten Rückfälle und Folgeschäden zu verhindern oder abzumildern). Bei der Prävention gibt es zwei Ansätze: die Verhaltensprävention und Verhältnisprävention.
Die “Leistungen zur Verhütung von Krankheiten, betriebliche Gesundheitsförderung und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Förderung der Selbsthilfe” sind in den Paragrafen 20 bis 24 b SGB V geregelt.